Unfallverhütungsvorschrift
Laut § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift müssen Sie Ihre gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge mindestens einmal jährlich der UVV Prüfung unterziehen. Das verlangen die Berufsgenossenschaften für gewerblich zugelassene Kraftfahrzeuge.
Dabei wird jedes Fahrzeug auf seine Betriebs- und Arbeitssicherheit geprüft, ein Nachweis erstellt und mittels einer Plakette am Fahrzeug ausgewiesen. Die schriftlich niedergelegten Prüfergebnisse sind jeweils bis zur nächsten UVV Untersuchung aufzubewahren.
Unsere nach den Standards der Autohersteller ausgebildeten Fachleute freuen sich darauf, Ihr Fahrzeug nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift hinsichtlich Räder, Bremsen, Lenkung und Beleuchtung zu prüfen. Zusätzlich nehmen sie das Zubehör für die Ladungssicherung in Augenschein, prüfen den Verbandskasten und die vom Gesetzgeber für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorgeschriebene Anzahl der Warnwesten (eine Weste pro Sitz). Sicherheitsrelevante Bauteile werden einer Sichtprüfung unterzogen. Auftretende Mängel beheben wir in Absprache mit Ihnen so schnell wie möglich.